Ein Treppenhaus ist kein Abstellplatz. Beim Anblick des Hausflures mag manch einer denken, er stände in einer Rumpelkammer! Immer wieder sorgen Gegenstände im Treppenhaus und im Hausflur für Ärger. Diese Flächen dürfen zwar als sogenannte Gemeinschaftsflächen von allen genutzt werden, aber alles hat auch seine Grenzen. Auf Grund der gemeinsamen Nutzung ergeben sich zwangsläufig gewisse Einschränkungen. Im Gegensatz zu den eigenen vier Wänden darf man als Mieter im Treppenhaus nicht tun und lassen, was man möchte. In erster Linie muss dafür gesorgt werden, dass das Treppenhaus und der Hausflur ohne Gefahr für alle nutzbar sind. Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Das heißt, es dürfen weder die Zugänge versperrt sein, noch darf dort brennbares Material gelagert werden. Weil der Vermieter eine Verkehrssicherheitspflicht für diese Flächen trägt, und bei Unfällen gegebenenfalls haftet, ist er berechtigt, seinem Mieter gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Er bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Hier kann es leicht mit den Nachbarn zu Konflikten kommen, wenn diese sich durch die Gegenstände im Hausflur beeinträchtigt fühlen. Mieter können ohne weiteres eine Fußmatte vor der Tür ablegen, um bei schlechtem Wetter vorübergehend Ihre Schuhe dort abstellen zu können. Ansonsten ist das Abstellen von Gegenständen im Hausflur oder Treppenhaus von uns nicht gestattet. Dazu gehört zum Beispiel auch das Abstellen von Schuhschränken, Regenschirmen, Getränkekästen, Mülltüten, Topfpflanzen etc.
Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach