Informationen über die Qualität Ihres Trinkwassers

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Nach Verordnung des Bundesministeriums der Justiz hat der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage die Informationspflicht über die Qualität des Trinkwassers. Dies können Sie jederzeit über die benutzerfreundliche Homepage der Wasserwerke Westerzgebirge in folgendem Link einsehen.

https://www.wasserwerke.net/trinkwasser/wasserguete?tx_mdvtrinkwasserverzeichnis_pi1%5Baction%5D=list&tx_mdvtrinkwasserverzeichnis_pi1%5Bcontroller%5D=Excel&cHash=065478a2ebd9bd5ad9c9c515e2e5e879

Umleitungen betreffend Rud.-Harbig-Straße und Beethovenstraße

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Die geplanten Arbeiten an der Beethoven/ Harbig- Straße haben begonnen. Hierzu wurden bereits alle Bürger im "Raschauer Anzeiger" vorab informiert.  An der B101 werden mit einer Spühlbohrung die Wasserleitung durch die B101 verlegt. Damit ist die Auffahrt auf die B101 von der Beethovenstraße aus Richtung Volkshaus und aus Richtung Harbig-Gebiet nicht mehr möglich. Weiterhin beginnen die Ertüchtigungsarbeiten an der Umleitungsstrecke. Dies betrifft die alte Harbig-Straße bis zum Sportplatz Raschau und die Straße entlang der Garagen zur B101.  Auf der folgenden Karte sind die Umleitungen für Fahrzeuge und Fußgänger noch einmal eingezeichnet. Bitte halten Sie sich an die ausgezeichneten Sperrungen und Umleitungen. Wir bitten alle Mieter und Anwohner um Verständnis.

Sparen von Heizkosten

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Sicher verfolgen auch Sie die aktuellen Meldungen in den Medien zum Thema Preiserhöhung der Gas und Energiekosten.  Wir als Vermieter können die Preisentwicklung leider nicht beeinflussen, welche wir als Rechnungslegung der Dienstleister und Versorger erhalten. Durch die gestiegenen Energiekosten in diesem Winter wollen viele Mieter die Heizungen erst später oder gar nicht aufdrehen, um Geld zu sparen. Doch ab wann muss ein Mieter eigentlich seine Heizung benutzen?  Laut Mietvertrag sind Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichtet. Auch wenn dies seit Neuestem ausgesetzt wird, müssen Mieter dennoch selbst dafür Sorge tragen, dass die Wohnung durch ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten nicht beschädigt wird. Dies gilt auch bei längerer Abwesenheit des Mieters. Ganz und gar auf Heizen zu verzichten, um Energiekosten zu sparen, und somit unter Umständen eingefrorene Rohre und Schimmel in der Wohnung zu riskieren, ist der falsche Ansatz.

Doch wie spart man effizient Wärmekosten? Dies gelingt Ihnen ohne weiteres, wenn Sie die folgenden unkomplizierten Heiz- und Lüftungsregeln in der kalten Jahreszeit vom Herbst bis zum Frühjahr konsequent beachten:

1.    Halten Sie alle Türen in Ihrer Wohnung stets geschlossen!

Grund: Der ungehinderte Luftaustausch innerhalb der Wohnung kann infolge einer Reihe bauphysikalischer Gesetzmäßigkeiten zu erheblichen raumklimatischen Problemen führen, die neben erhöhten Heizkosten oft Feuchte- und Schimmelerscheinungen zur Folge haben!
Sie wollen keine Heizenergie vergeuden? Sie wollen keinen Schimmel in Ihrer Wohnung?

 Sind im Winter alle Türen in Ihrer Wohnung wirklich ständig geschlossen?

2.    Heizen Sie jeden Raum separat und gleichmäßig?

Grund: Das Thermostatventil regelt die Raumtemperatur (und nicht etwa die Temperatur des Heizkörpers) vollautomatisch entsprechend der von Ihnen gewählten Einstellung. Die gewünschte Raumtemperatur wird durch das von Ihnen einmal eingeregelte Thermostatventil konstant gehalten, ohne dass Sie jemals wieder das Thermostatventil betätigen müssten.

In den Nachtstunden wird die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage zentral abgesenkt:

Wenn Sie aber Ihre Wohnräume „nach Bedarf“ heizen, also das Thermostatventil immer dann aufdrehen, wenn Sie es gerade warm haben wollen, führt dies erwiesenermaßen nicht etwa zu einer Einsparung, sondern zu deutlich erhöhten Heizkosten sowie zu einem unbehaglichen Raumklima, das außerdem Feuchte- und Schimmelprobleme begünstigt.

Also: Hände weg vom Thermostatventil – zu Ihrem Vorteil!

Heizen Sie wirklich jeden Raum konstant?

3.    Lüften Sie stets kurz und kräftig mit weit geöffnetem Fenster!

Grund: Unzweckmäßiges Lüften führt zu deutlich erhöhten Heizkosten. Die von Ihnen erzeugte Raumluftfeuchte bleibt in der Wohnung, solange Sie nicht ausschließlich regelgerecht lüften, denn Ihre modernen Fenster sind dicht, damit möglichst wenig Heizenergie verloren geht.

Lüften Sie im Winter ausschließlich mit weit geöffnetem Fenster!

Lüften Sie konsequent jeden Raum separat, bei geschlossenen Innentüren

Lüften Sie im Winter kurz für 3 bis maximal 5 Minuten und nicht länger!

Tun Sie dies mindestens dreimal täglich! Bei erhöhtem Feuchteeintrag zusätzlich lüften!

Lüften sie bei jedem Wetter! Kalte Luft ist immer trocken – auch bei nasskaltem Wetter!

Kipplüftungen sind im Winter (mit Ausnahme der nächtlichen Dauerlüftung unbeheizter Schlafräume) unbedingt zu vermeiden, da sie neben erhöhten Heizkosten raumklimatische Probleme verursachen, die zur Schimmelbildung in der Umgebung des Fensters führen können.

Ihr Hygrometer sollte im Winter im Inneren der Wohnung nicht mehr als 50 % relative Luftfeuchtigkeit anzeigen!

 Lüften Sie wirklich jeden Raum separat, mehrmals täglich kurz und mit weit geöffnetem Fenster?

 4.     Verringerung der Duschzeit und / oder Einstellungänderungen der Wassertemperatur ggf. um ein Grad weniger.

Information zu Sender Abschaltung 10.12.2024 Raschau

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Die öffentlich-rechtlichen Sender haben beschlossen, am 07.01.2025 die Verbreitung ihrer Sender in Standardqualität (SD) einzustellen. Der Kabelanbieter L und N informiert, dass aus diesem Grund, die nötigen Umbauarbeiten bereits am 10.12.2024 in Raschau durchgeführt werden.  Es kann zu Beeinträchtigungen des Rundfunk- und Fernsehempfangs kommen. Eventuell ist ein Sendersuchlauf für die Aktualisierung der dann empfangbaren Sender nötig.

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach

03774 / 155 230

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung

03774 / 155 220

Havarietelefon