Endlich Frühling! Die perfekte Jahreszeit für eine Balkonbepflanzung

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Der Frühling ist die perfekte Jahreszeit, um den Balkon zu verschönern und in eine grüne Oase zu verwandeln. Mieter haben dabei einige besondere Aspekte zu beachten, damit die neue Bepflanzung nicht nur Freude bereitet, sondern auch sicher ist. Viele Mieter möchten Ihre Fensterbänke und Balkone mit tollen Blumen gestalten. Das ist auch eine tolle Sache. Ein grüner und sicherer Balkon trägt nicht nur zu Ihrer Lebensqualität bei, sondern stärkt auch das gute Verhältnis zu Ihren Nachbarn. Mit ein wenig Planung und Umsicht steht einem gelungenen Start in die neue Balkonsaison nichts im Wege! 🌸

Zu beachten ist jedoch, dass Pflanzgefäße nur in die dafür vorgesehene Rinne an der Balkonbrüstung aufgestellt werden dürfen. Das Aufstellen von Blumenkästen und anderen Gegenständen auf allen äußeren Fensterbänken des Hauses ist verboten. Aufgrund der Absturzgefahr: Sicherheit geht vor!  Achten Sie bitte auch darauf, dass überschüssiges Wasser beim Gießen nicht hinunter auf Nachbars Balkon tropft. Sind diese Dinge bedacht, dann wünschen wir Ihnen viel Freude beim Gestalten Ihrer persönlichen Freiluftoase! 

Baumaßnahmen / Straßensperrungen an der Rud.-Harbig-Straße und Beethovenstraße

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Die geplanten großen Arbeiten an der Beethoven- und Rud.-Harbig-Straße haben begonnen. Geplant sind unter anderem die Erneuerungen an Trink- und Abwasserleitungen, Gas- und Elektroleitungen und ein Ausbau von neuen Gehwegen. Hierzu wurden bereits alle Bürger im "Raschauer Anzeiger" durch die Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach vorab informiert. 

Zu Ihrer Information möchten wir nochmals auf folgende  geplante Sperrungen/Behinderungen im Ortsteil Raschau hinweisen:

Die Auffahrt auf die B101 von der Beethovenstraße aus Richtung Volkshaus und aus Richtung Harbig-Gebiet nicht mehr möglich. Weiterhin laufen Baumaßnahmen an der Beethovenstraße 19-23. Auch ab der  Rud.-Harbig Straße 3 (über der Diakonie) bis ins Harbig-Wohngebiet.

Die Fertigstellung der Umleitungsstrecke zum Harbig Gebiet ist voraussichtlich für den 08.04.2025 geplant. Hierüber ist das Rud.-Harbig-Wohngebiet über die neue Zufahrt aus Richtung Sportplatz zu befahren. Der Verkehr aus dem Rud.-Harbig-Gebiet wird über die provisorische Umleitungsstrecke an den Garagen Richtung B101 gewährleistet. 

Wir bitten alle Mieter und Anwohner um Verständnis. 

Beräumung der Treppenhäuser

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Ein Treppenhaus ist kein Abstellplatz. Beim Anblick des Hausflures mag manch einer denken, er stände in einer Rumpelkammer! Immer wieder sorgen Gegenstände im Treppenhaus und im Hausflur für Ärger. Diese Flächen dürfen zwar als sogenannte Gemeinschaftsflächen von allen genutzt werden, aber alles hat auch seine Grenzen. Auf Grund der gemeinsamen Nutzung ergeben sich zwangsläufig gewisse Einschränkungen. Im Gegensatz zu den eigenen vier Wänden darf man als Mieter im Treppenhaus nicht tun und lassen, was man möchte. In erster Linie muss dafür gesorgt werden, dass das Treppenhaus und der Hausflur ohne Gefahr für alle nutzbar sind. Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben.  Das heißt, es dürfen weder die Zugänge versperrt sein, noch darf dort brennbares Material gelagert werden. Weil der Vermieter eine Verkehrssicherheitspflicht für diese Flächen trägt, und bei Unfällen gegebenenfalls haftet, ist er berechtigt, seinem Mieter gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Er  bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Hier kann es leicht mit den Nachbarn zu Konflikten kommen, wenn diese sich durch die Gegenstände im Hausflur beeinträchtigt fühlen. Mieter können ohne weiteres eine Fußmatte vor der Tür ablegen, um bei schlechtem Wetter vorübergehend Ihre Schuhe dort abstellen zu können. Ansonsten ist das Abstellen von Gegenständen im Hausflur oder Treppenhaus von uns nicht gestattet.  Dazu gehört zum Beispiel auch das Abstellen von Schuhschränken,  Regenschirmen, Getränkekästen, Mülltüten,  Topfpflanzen etc.

Informationen über die Qualität Ihres Trinkwassers

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Nach Verordnung des Bundesministeriums der Justiz hat der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage die Informationspflicht über die Qualität des Trinkwassers. Dies können Sie jederzeit über die benutzerfreundliche Homepage der Wasserwerke Westerzgebirge in folgendem Link einsehen.

https://www.wasserwerke.net/trinkwasser/wasserguete?tx_mdvtrinkwasserverzeichnis_pi1%5Baction%5D=list&tx_mdvtrinkwasserverzeichnis_pi1%5Bcontroller%5D=Excel&cHash=065478a2ebd9bd5ad9c9c515e2e5e879

Sparen von Heizkosten

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Sicher verfolgen auch Sie die aktuellen Meldungen in den Medien zum Thema Preiserhöhung der Gas und Energiekosten.  Wir als Vermieter können die Preisentwicklung leider nicht beeinflussen, welche wir als Rechnungslegung der Dienstleister und Versorger erhalten. Durch die gestiegenen Energiekosten in diesem Winter wollen viele Mieter die Heizungen erst später oder gar nicht aufdrehen, um Geld zu sparen. Doch ab wann muss ein Mieter eigentlich seine Heizung benutzen?  Laut Mietvertrag sind Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichtet. Auch wenn dies seit Neuestem ausgesetzt wird, müssen Mieter dennoch selbst dafür Sorge tragen, dass die Wohnung durch ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten nicht beschädigt wird. Dies gilt auch bei längerer Abwesenheit des Mieters. Ganz und gar auf Heizen zu verzichten, um Energiekosten zu sparen, und somit unter Umständen eingefrorene Rohre und Schimmel in der Wohnung zu riskieren, ist der falsche Ansatz.

Doch wie spart man effizient Wärmekosten? Dies gelingt Ihnen ohne weiteres, wenn Sie die folgenden unkomplizierten Heiz- und Lüftungsregeln in der kalten Jahreszeit vom Herbst bis zum Frühjahr konsequent beachten:

1.    Halten Sie alle Türen in Ihrer Wohnung stets geschlossen!

Grund: Der ungehinderte Luftaustausch innerhalb der Wohnung kann infolge einer Reihe bauphysikalischer Gesetzmäßigkeiten zu erheblichen raumklimatischen Problemen führen, die neben erhöhten Heizkosten oft Feuchte- und Schimmelerscheinungen zur Folge haben!
Sie wollen keine Heizenergie vergeuden? Sie wollen keinen Schimmel in Ihrer Wohnung?

 Sind im Winter alle Türen in Ihrer Wohnung wirklich ständig geschlossen?

2.    Heizen Sie jeden Raum separat und gleichmäßig?

Grund: Das Thermostatventil regelt die Raumtemperatur (und nicht etwa die Temperatur des Heizkörpers) vollautomatisch entsprechend der von Ihnen gewählten Einstellung. Die gewünschte Raumtemperatur wird durch das von Ihnen einmal eingeregelte Thermostatventil konstant gehalten, ohne dass Sie jemals wieder das Thermostatventil betätigen müssten.

In den Nachtstunden wird die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage zentral abgesenkt:

Wenn Sie aber Ihre Wohnräume „nach Bedarf“ heizen, also das Thermostatventil immer dann aufdrehen, wenn Sie es gerade warm haben wollen, führt dies erwiesenermaßen nicht etwa zu einer Einsparung, sondern zu deutlich erhöhten Heizkosten sowie zu einem unbehaglichen Raumklima, das außerdem Feuchte- und Schimmelprobleme begünstigt.

Also: Hände weg vom Thermostatventil – zu Ihrem Vorteil!

Heizen Sie wirklich jeden Raum konstant?

3.    Lüften Sie stets kurz und kräftig mit weit geöffnetem Fenster!

Grund: Unzweckmäßiges Lüften führt zu deutlich erhöhten Heizkosten. Die von Ihnen erzeugte Raumluftfeuchte bleibt in der Wohnung, solange Sie nicht ausschließlich regelgerecht lüften, denn Ihre modernen Fenster sind dicht, damit möglichst wenig Heizenergie verloren geht.

Lüften Sie im Winter ausschließlich mit weit geöffnetem Fenster!

Lüften Sie konsequent jeden Raum separat, bei geschlossenen Innentüren

Lüften Sie im Winter kurz für 3 bis maximal 5 Minuten und nicht länger!

Tun Sie dies mindestens dreimal täglich! Bei erhöhtem Feuchteeintrag zusätzlich lüften!

Lüften sie bei jedem Wetter! Kalte Luft ist immer trocken – auch bei nasskaltem Wetter!

Kipplüftungen sind im Winter (mit Ausnahme der nächtlichen Dauerlüftung unbeheizter Schlafräume) unbedingt zu vermeiden, da sie neben erhöhten Heizkosten raumklimatische Probleme verursachen, die zur Schimmelbildung in der Umgebung des Fensters führen können.

Ihr Hygrometer sollte im Winter im Inneren der Wohnung nicht mehr als 50 % relative Luftfeuchtigkeit anzeigen!

 Lüften Sie wirklich jeden Raum separat, mehrmals täglich kurz und mit weit geöffnetem Fenster?

 4.     Verringerung der Duschzeit und / oder Einstellungänderungen der Wassertemperatur ggf. um ein Grad weniger.

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach

03774 / 155 230

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung

03774 / 155 220

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