Lärmbelästigung durch Mitmieter - Lärmprotokoll

Gerade im Sommer, wenn die Abende länger werden, sitzen Mieter mit Ihren Besuchern gerne bis in die Nachtstunden auf Ihren Balkonen oder den Sitzgelegenheiten am Wohngebäude. Doch auch in dieser Zeit ist stets darauf zu achten, dass die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr berücksichtigt werden. Das heißt, dass die Gespräche und sämtliche Geräusche so zu minimieren sind, dass diese die Nachbarn in Ihrer Nachtruhe nicht belästigen.

Was also tun, wenn die Nachbarn die Ruhezeiten nicht beachten?

1. Möglichst das klärende Gespräch mit den betreffenden Personen suchen.

2. Sollte das persönliche Gespräch erfolglos verlaufen, den Vermieter informieren. Hierfür benötigt der Vermieter ein "Lärmprotokoll"

Dieses sollte folgende Punkte enthalten:

Lärmprotokoll

Lärmprotokoll von: (Name, Anschrift)          
Datum Art der Störung Beginn Ende Auswirkungen/Intensität Zeugen
11.06.2023 Mieter xy und Besucher hören laute Musik und Gröhlen 21:00 Uhr 23:00 Uhr Dauerhafte Belästigung durch so laute Musik, dass das komplette Haus sich gestört fühlt 1, 2 und 3
           
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