Umgang mit Rauchmeldern

Gemäß der geänderten Bauordnung in Sachsen wurden unsere Wohnungen von Bestands- und Altbauten mit Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma nachgerüstet. Die Ausstattung erfolgte in Räumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, sowie Räume und Flure, die als Rettungswege für diese Räume gelten.

Für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat in Sachsen der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung die Verantwortung. Betriebsbereitschaft heißt, die Rauchwarnmelder befinden sich zu jedem Zeitpunkt an der Stelle, wo sie montiert wurden.

Die Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH als Vermieter trägt die Pflicht zur Wartung der Geräte. Diese regelmäßige Wartung wird jährlich durch die Firma Tenié & Gores GmbH durchgeführt. Sie erfolgt per Fernwartung. Die erste Wartung der Geräte wird im Wirtschaftsjahr 2024 stattfinden.

Bei Problemen können Sie sich an die Hotline wenden. Die Telefonnummer lautet:  0151 62437690.

 

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
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08352 Raschau-Markersbach

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