Lärmbelästigung durch Mitmieter - Lärmprotokoll

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Gerade im Sommer, wenn die Abende länger werden, sitzen Mieter mit Ihren Besuchern gerne bis in die Nachtstunden auf Ihren Balkonen oder den Sitzgelegenheiten am Wohngebäude. Doch auch in dieser Zeit ist stets darauf zu achten, dass die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr berücksichtigt werden. Das heißt, dass die Gespräche und sämtliche Geräusche so zu minimieren sind, dass diese die Nachbarn in Ihrer Nachtruhe nicht belästigen.

Was also tun, wenn die Nachbarn die Ruhezeiten nicht beachten?

1. Möglichst das klärende Gespräch mit den betreffenden Personen suchen.

2. Sollte das persönliche Gespräch erfolglos verlaufen, den Vermieter informieren. Hierfür benötigt der Vermieter ein "Lärmprotokoll"

Dieses sollte folgende Punkte enthalten:

Lärmprotokoll

Lärmprotokoll von: (Name, Anschrift)          
Datum Art der Störung Beginn Ende Auswirkungen/Intensität Zeugen
11.06.2023 Mieter xy und Besucher hören laute Musik und Gröhlen 21:00 Uhr 23:00 Uhr Dauerhafte Belästigung durch so laute Musik, dass das komplette Haus sich gestört fühlt 1, 2 und 3
           

Fragen zu Ihren Rauchmeldern

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Gemäß der geänderten Bauordnung in Sachsen wurden unsere Wohnungen von Bestands- und Altbauten mit Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma nachgerüstet. Die Ausstattung erfolgte in Räumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, sowie Räume und Flure, die als Rettungswege für diese Räume gelten.

Für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat in Sachsen der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung die Verantwortung. Betriebsbereitschaft heißt, die Rauchwarnmelder befinden sich zu jedem Zeitpunkt an der Stelle, wo sie montiert wurden. Die Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH als Vermieter trägt die Pflicht zur Wartung der Geräte. Diese regelmäßige Wartung wird jährlich durch die Firma Tenié & Gores GmbH durchgeführt. Sie erfolgt per Fernwartung. Die erste Wartung der Geräte wird ab Wirtschaftsjahr 2024 stattfinden.

Bei Problemen können Sie sich an die Hotline wenden. Die Telefonnummer lautet:  0151 62437690.

 

Wegweiser Wohnen

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Kennen Sie schon die Tipps von Hans & Franz vom vdw Tutorial?

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Richtig Heizen und Lüften;

Stolperfalle Treppenhaus;

Verhalten im Brandfall;

Gute Nachbarschaft

Wussten Sie...

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In einem Mietrechtsstreit hatte ein Mieter seine Wohnung seit drei Jahren nicht mehr geheizt, weil er die Wohnung für die meiste Zeit nicht genutzt hat. Der Mieter wohnte vorwiegend bei seiner Freundin. Als der Vermieter dies im Frühjar erfuhr, mahnte er den Mieter ab. Der Mieter blieb dennoch nachlässig und heizte weiterhin nicht. Daraufhin kündigte der Vermieter dem Mieter die Wohnung. Das Landgericht in Hagen bestätigte dem Vermieter die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung. Ein Mieter ist generell verpflichtet, eine Mietwohnung in der kalten Jahreszeit mindestens mit mäßiger Temperatur zu heizen um Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung zu vermeiden. Andernfalls verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag . (LG Hagen, Urteil vom 19.12.2007 AZ: 10 S 163/07)

Dübellöcher bei Auszug verschließen? Ein Mieter kann seine Wohnung nach Belieben gestalten und einrichten. Doch was ist mit Löchern bei Mietende? Mit Urteil vom LG Wuppertal vom 16.07.20 Az 9 S18/20 gilt, dass Mieter bei Auszug die Löcher fachgerecht verschließen müssen. Ebenfalls sind grobe Verunreinigungen an Böden, Wänden und Decken sowie an den Heizkörpern, Türen, Fensterrahmen und Sanitäranlagen zu entfernen.  

Mieter leert Briefkasten nicht: Kündigung ist trotzdem zugegangen. Einige Mieter meinen, Sie könnten sich vor unangenehmen Schreiben schützen, wenn sie nicht nach Ihrer Post schauen. Irrtum: LG Berlin, Urteil 29.01.20 Az. 65 S 231/19 

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
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08352 Raschau-Markersbach

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Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung

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