Sparen von Heizkosten

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Sicher verfolgen auch Sie die aktuellen Meldungen in den Medien zum Thema Preiserhöhung der Gas und Energiekosten.  Wir als Vermieter können die Preisentwicklung leider nicht beeinflussen, welche wir als Rechnungslegung der Dienstleister und Versorger erhalten. Durch die gestiegenen Energiekosten in diesem Winter wollen viele Mieter die Heizungen erst später oder gar nicht aufdrehen, um Geld zu sparen. Doch ab wann muss ein Mieter eigentlich seine Heizung benutzen?  Laut Mietvertrag sind Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichtet. Auch wenn dies seit Neuestem ausgesetzt wird, müssen Mieter dennoch selbst dafür Sorge tragen, dass die Wohnung durch ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten nicht beschädigt wird. Dies gilt auch bei längerer Abwesenheit des Mieters. Ganz und gar auf Heizen zu verzichten, um Energiekosten zu sparen, und somit unter Umständen eingefrorene Rohre und Schimmel in der Wohnung zu riskieren, ist der falsche Ansatz.

Doch wie spart man effizient Wärmekosten? Dies gelingt Ihnen ohne weiteres, wenn Sie die folgenden unkomplizierten Heiz- und Lüftungsregeln in der kalten Jahreszeit vom Herbst bis zum Frühjahr konsequent beachten:

1.    Halten Sie alle Türen in Ihrer Wohnung stets geschlossen!

Grund: Der ungehinderte Luftaustausch innerhalb der Wohnung kann infolge einer Reihe bauphysikalischer Gesetzmäßigkeiten zu erheblichen raumklimatischen Problemen führen, die neben erhöhten Heizkosten oft Feuchte- und Schimmelerscheinungen zur Folge haben!
Sie wollen keine Heizenergie vergeuden? Sie wollen keinen Schimmel in Ihrer Wohnung?

 Sind im Winter alle Türen in Ihrer Wohnung wirklich ständig geschlossen?

2.    Heizen Sie jeden Raum separat und gleichmäßig?

Grund: Das Thermostatventil regelt die Raumtemperatur (und nicht etwa die Temperatur des Heizkörpers) vollautomatisch entsprechend der von Ihnen gewählten Einstellung. Die gewünschte Raumtemperatur wird durch das von Ihnen einmal eingeregelte Thermostatventil konstant gehalten, ohne dass Sie jemals wieder das Thermostatventil betätigen müssten.

In den Nachtstunden wird die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage zentral abgesenkt:

Wenn Sie aber Ihre Wohnräume „nach Bedarf“ heizen, also das Thermostatventil immer dann aufdrehen, wenn Sie es gerade warm haben wollen, führt dies erwiesenermaßen nicht etwa zu einer Einsparung, sondern zu deutlich erhöhten Heizkosten sowie zu einem unbehaglichen Raumklima, das außerdem Feuchte- und Schimmelprobleme begünstigt.

Also: Hände weg vom Thermostatventil – zu Ihrem Vorteil!

Heizen Sie wirklich jeden Raum konstant?

3.    Lüften Sie stets kurz und kräftig mit weit geöffnetem Fenster!

Grund: Unzweckmäßiges Lüften führt zu deutlich erhöhten Heizkosten. Die von Ihnen erzeugte Raumluftfeuchte bleibt in der Wohnung, solange Sie nicht ausschließlich regelgerecht lüften, denn Ihre modernen Fenster sind dicht, damit möglichst wenig Heizenergie verloren geht.

Lüften Sie im Winter ausschließlich mit weit geöffnetem Fenster!

Lüften Sie konsequent jeden Raum separat, bei geschlossenen Innentüren

Lüften Sie im Winter kurz für 3 bis maximal 5 Minuten und nicht länger!

Tun Sie dies mindestens dreimal täglich! Bei erhöhtem Feuchteeintrag zusätzlich lüften!

Lüften sie bei jedem Wetter! Kalte Luft ist immer trocken – auch bei nasskaltem Wetter!

Kipplüftungen sind im Winter (mit Ausnahme der nächtlichen Dauerlüftung unbeheizter Schlafräume) unbedingt zu vermeiden, da sie neben erhöhten Heizkosten raumklimatische Probleme verursachen, die zur Schimmelbildung in der Umgebung des Fensters führen können.

Ihr Hygrometer sollte im Winter im Inneren der Wohnung nicht mehr als 50 % relative Luftfeuchtigkeit anzeigen!

 Lüften Sie wirklich jeden Raum separat, mehrmals täglich kurz und mit weit geöffnetem Fenster?

 4.     Verringerung der Duschzeit und / oder Einstellungänderungen der Wassertemperatur ggf. um ein Grad weniger.

Wussten Sie...

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In einem Mietrechtsstreit hatte ein Mieter seine Wohnung seit drei Jahren nicht mehr geheizt, weil er die Wohnung für die meiste Zeit nicht genutzt hat. Der Mieter wohnte vorwiegend bei seiner Freundin. Als der Vermieter dies im Frühjar erfuhr, mahnte er den Mieter ab. Der Mieter blieb dennoch nachlässig und heizte weiterhin nicht. Daraufhin kündigte der Vermieter dem Mieter die Wohnung. Das Landgericht in Hagen bestätigte dem Vermieter die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung. Ein Mieter ist generell verpflichtet, eine Mietwohnung in der kalten Jahreszeit mindestens mit mäßiger Temperatur zu heizen um Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung zu vermeiden. Andernfalls verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag . (LG Hagen, Urteil vom 19.12.2007 AZ: 10 S 163/07)

Dübellöcher bei Auszug verschließen? Ein Mieter kann seine Wohnung nach Belieben gestalten und einrichten. Doch was ist mit Löchern bei Mietende? Mit Urteil vom LG Wuppertal vom 16.07.20 Az 9 S18/20 gilt, dass Mieter bei Auszug die Löcher fachgerecht verschließen müssen. Ebenfalls sind grobe Verunreinigungen an Böden, Wänden und Decken sowie an den Heizkörpern, Türen, Fensterrahmen und Sanitäranlagen zu entfernen.  

Mieter leert Briefkasten nicht: Kündigung ist trotzdem zugegangen. Einige Mieter meinen, Sie könnten sich vor unangenehmen Schreiben schützen, wenn sie nicht nach Ihrer Post schauen. Irrtum: LG Berlin, Urteil 29.01.20 Az. 65 S 231/19 

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