Speilgerät

aktuelle Baumaßnahmen

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Im Jahr 2024 konnten einige Baumaßnahmen realisiert werden. Eine defekte Außentreppe an der Beethovenstraße wurde repariert. Gleichzeitig Unterstellmöglichkeiten  für Rollatoren an der Beethovenstraße geschaffen. Unser neues Spielgerät an der Rud.-Harbig-Straße wurde eingeweiht. Ebenfalls fanden Arbeiten an Fassaden und Dächern in verschiedenen Ortsteilen statt.

Information zu den "Gelben Säcken"

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Im Ortsteil Raschau auf der Beethovenstraße und im Rud.-Harbig-Wohngebiet sind derzeit noch keine Standorte für die Gelbe Tonnen geplant. Aus diesem Grund sind wir für unsere Mieter die offizielle Ausgabestelle für gelbe Säcke und können in unserer Firma abgeholt werden.

Kennen Sie schon die "Mieter" Hans & Franz?

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https://youtu.be/A9-nx_oWVTI

https://youtu.be/zLlS0eOwp3o

Nein? Dann schauen Sie am besten gleich die Tutorials.

Lärmbelästigung durch Mitmieter - Lärmprotokoll

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Gerade im Sommer, wenn die Abende länger werden, sitzen Mieter mit Ihren Besuchern gerne bis in die Nachtstunden auf Ihren Balkonen oder den Sitzgelegenheiten am Wohngebäude. Doch auch in dieser Zeit ist stets darauf zu achten, dass die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr berücksichtigt werden. Das heißt, dass die Gespräche und sämtliche Geräusche so zu minimieren sind, dass diese die Nachbarn in Ihrer Nachtruhe nicht belästigen.

Was also tun, wenn die Nachbarn die Ruhezeiten nicht beachten?

1. Möglichst das klärende Gespräch mit den betreffenden Personen suchen.

2. Sollte das persönliche Gespräch erfolglos verlaufen, den Vermieter informieren. Hierfür benötigt der Vermieter ein "Lärmprotokoll"

Dieses sollte folgende Punkte enthalten:

Lärmprotokoll

Lärmprotokoll von: (Name, Anschrift)          
Datum Art der Störung Beginn Ende Auswirkungen/Intensität Zeugen
11.06.2023 Mieter xy und Besucher hören laute Musik und Gröhlen 21:00 Uhr 23:00 Uhr Dauerhafte Belästigung durch so laute Musik, dass das komplette Haus sich gestört fühlt 1, 2 und 3
           

Umgang mit Rauchmeldern

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Gemäß der geänderten Bauordnung in Sachsen wurden unsere Wohnungen von Bestands- und Altbauten mit Rauchwarnmelder durch eine Fachfirma nachgerüstet. Die Ausstattung erfolgte in Räumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, sowie Räume und Flure, die als Rettungswege für diese Räume gelten.

Für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat in Sachsen der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung die Verantwortung. Betriebsbereitschaft heißt, die Rauchwarnmelder befinden sich zu jedem Zeitpunkt an der Stelle, wo sie montiert wurden.

Die Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH als Vermieter trägt die Pflicht zur Wartung der Geräte. Diese regelmäßige Wartung wird jährlich durch die Firma Tenié & Gores GmbH durchgeführt. Sie erfolgt per Fernwartung. Die erste Wartung der Geräte wird im Wirtschaftsjahr 2024 stattfinden.

Bei Problemen können Sie sich an die Hotline wenden. Die Telefonnummer lautet:  0151 62437690.

 

Wohnungsgesellschaft Raschau GmbH
Beethovenstr. 14
08352 Raschau-Markersbach

03774 / 155 230

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr und nach Vereinbarung

03774 / 155 220

Havarietelefon